Der Fall in Kürze
Heimatschutz wehrt sich gegen den Abbruch im Tscharnergut
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Die Überbauung Tscharnergut gilt als eine der bedeutendsten Wohnüberbauungen der Nachkriegszeit in der Schweiz. Sie ist ein herausragender sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Zeuge des sozialen Wohnungsbaus zur Zeit der der Boom-Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg und zugleich ein architekturgeschichtliches Pionierwerk. Zur Bauzeit erregte die unter der Leitung des Architektenehepaars Gret und Hans Reinhard erbaute Trabantenstadt – das damals grösste Wohnbauprojekt der Schweiz – internationales Aufsehen. Zu Recht ist das «Tscharni» im Berner Bauinventar als «schützenswert» aufgeführt, ebenso im ISOS, dem Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz; notabene in derselben Kategorie wie das Berner Münster oder das Bundeshaus.
Durch die seit 2020 bestehenden Pläne der Eigentümerschaft, der FAMBAU Genossenschaft, eines der Scheibenhäuser des Tscharnerguts abzureissen, ist nicht nur das Baudenkmal, sondern auch günstiger Wohnraum bedroht, den die Stadt Bern dringend braucht. Ein Abbruch würde eine immense Menge Material und damit grauer Energie vernichten, die selbst bei einem Minergie-Neubau niemals eingespart werden könnte. Dazu kommt: Das Berner Baugesetz verbietet grundsätzlich den Abbruch schützenswerter Gebäude. Mit dem Kampf für den Erhalt des «Tscharni» geht es dem Berner Heimatschutz folglich nicht nur darum, günstigen Wohnraum und ein Baudenkmal erster Güte zu erhalten, sondern auch darum, einen «Präzedenzfall Tscharnergut» zu verhindern. Aktuell ist der Fall vor dem Berner Verwaltungsgericht hängig. |
Neuigkeiten zum Fall
30. Mai 2021
FAMBAU zieht den Fall Tscharnergut an das Verwaltungsgericht weiter
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Seit 2017 plant die FAMBAU Genossenschaft, eines der als «schützenswert» eingestuften Scheibenhäuser im Tscharnergut abzureissen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der Regierungsstatthalter von Bern hatte das von der FAMBAU gestellte «generelle Baugesuch» im Juli 2020, gutgeheissen, mit einer höchst fragwürdigen Begründung. Aufgrund der gemeinsamen Beschwerde des Berner Heimatschutzes und der Stadt Bern ist die Baubewilligung durch die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) am 3. Mai 2021 aufgehoben worden. Da die FAMBAU Genossenschaft sich dazu entschieden hat, den Fall weiterzuziehen, ist dieser nun vor dem Berner Verwaltungsgericht hängig.
Mehr Infos zur Geschichte der Siedlung finden Sie unter www.siedlungen-buempliz.ch. |
4. Mai 2021
Scheibenhaus im Tscharnergut vorläufig gerettet
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Ein wichtiger Etappensieg für den Heimatschutz, die Stadt Bern und vor allem für die Mieterinnen und Mieter im Tscharnergut: Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion hat am 3. Mai 2021 die gemeinsame Einsprache des Heimatschutzes und der Stadt Bern gegen die im Juli 2020 vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte Abbruchbewilligung für ein Scheibenhaus im Tscharnergut gutgeheissen. Eine Sanierung sei für die Eigentümerschaft zumutbar. Das schützenswerte Scheibenhaus bleibt damit vorerst erhalten. Mehr dazu lesen Sie im Artikel in der Berner Zeitung BZ und im Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion vom 3. Mai 2021.
Sollte die FAMBAU Genossenschaft den Fall an das mit ist der Fall vor dem Berner Verwaltungsgericht hängig. |
August/September 2020
Der Abriss im «Tscharni» verstösst gegen Treu und GlaubenDie beiden bisherigen Sanierungen im Tscharnergut verliefen erfolgreich. Warum also ein Baudenkmal abbrechen, wenn eine Sanierung wirtschaftlich tragbar und ökologisch sinnvoller ist?
Der Bund, 08.09.2020 |
Abriss-Pläne im Tscharnergut entzürnen Fachleute – und den StapiEine Sanierung des Baudenkmals lohne sich nicht, sagen die Eigentümer. Das denkmalgeschützte Haus müsse unbedingt erhalten bleiben, sagen die Experten und der Stadtpräsident.
Der Bund, 18.08.2020 |
Wo sich im Tscharni die Sanierung doch gerechnet hatAus finanziellen Gründen will die Eigentümerin ein Haus in der Stadtberner Wohnsiedlung abreissen. Doch Gegner verweisen auf ein identisches Gebäude, das renoviert wurde und rentabel ist.
Der Bund, 26.08.2020 |
6. August 2020
Kritik an der Abbruchbewilligung
Anfang Juli 2020 hat der Berner Regierungsstatthalter der FAMBAU Genossenschaft eine Abbruchbewilligung für ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Überbauung Tscharnergut in Bümpliz-Bethlehem erteilt. Der Berner Heimatschutz wehrt sich entschieden dagegen und setzt sich stattdessen für die Sanierung der Bauten und den Erhalt günstigen Wohnraums ein. Verschiedene Medien berichteten darüber.
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Hochparterre, 06.08.2020
Artikel lesen |
Berner Zeitung BZ, 05.08.2020
Artikel lesen |
Das Tscharnergut: Ein Denkmal von nationaler Bedeutung
Schweizweit bedeutender Zeuge des sozialen Wohnungsbaus
Die für 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner errichtete Überbauung Tscharnergut fand als grösstes Wohnbauprojekt der Schweiz am Ende der 1950er-Jahre internationale Beachtung. Das Tscharnergut erzählt wie keine andere Siedlung in Bern vom Aufschwung, vom Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum nach dem Zweiten Weltkrieg. An den Bauten lassen sich zudem wichtige architektonische und bautechnische Entwicklungen der Zeit ablesen. Noch heute bietet das Tscharnergut mit seinem vielfältigen Wohnungsmix und den grosszügigen Grünflächen günstigen und lebenswerten Wohnraum für Singles, Paare, kinderlose und kinderreiche Familien sowie Alteingesessene.
Erfahren Sie mehr über das Tscharnergut und die Geschichte des Wohnungsbaus in Bümpliz auf der Website www.siedlungen-buempliz.ch»
Erfahren Sie mehr über das Tscharnergut und die Geschichte des Wohnungsbaus in Bümpliz auf der Website www.siedlungen-buempliz.ch»