Aktuell
Denkmal neu gedacht – ein vielschichtiger Denkanstoss
Ein Bericht über den Vortrag anlässlich der Jahresversammlung 2012
„Superposition“ nennt Michael Locher, Dipl. Architekt ETH und Dozent an der Fachhochschule Burgdorf, seine These, welche er im Rahmen der Hauptversammlung am Beispiel der Berner Altstadt präsentiert. Es ist ein Ansatz, der die schonende und zeitgemässe Entwicklung der historischen Substanz anstrebt. Die „Superposition“ steht für „Überlagerung“ oder „Schichtenprinzip“ und begünstigt Entwicklungen entlang verschiedener Stränge, ohne dass sich diese gegenseitig negativ beeinflussen. Eine Möglichkeit also alle Entwicklungsrichtungen zu rechtfertigen? Nein. Der Ansatz von Locher basiert darauf, durch eine Brille zu blicken, die erkennen lässt, wo einerseits Entwicklungsraum besteht ist und zugleich Motive und Elemente vorhanden sind, welche neu interpretiert werden können. Das Resultat dieser Betrachtung soll eine zusätzliche „Schicht“ sein, welche der bestehenden Substanz angefügt werden kann ohne sie zu stören. Es ist kein Zufall, dass die Berner Altstadt heute als Einheit erscheint. Auch in der Vergangenheit wurden Entwicklungsschritte ganzheitlich vorgenommen. Beispiele dafür sind die Erhöhung der Stockwerke, die Überdachung der Hinterhöfe und die Umgestaltung der Fensterfronten, welche im Sinne von Schichten über die gesamte Altstadt gelegt wurden.
Am Beispiel eines erhöhten, turmähnlichen Treppenhauses (rote Quader) liefert uns Michael Locher die Visualisierung einer zeitgenössischen Schicht. Ein Denkanstoss, nach welchem das Denkmal „Berner Altstadt“ neu gedacht und entwickelt werden könnte. Nicht jedermanns Sache natürlich aber auf jeden Fall eine berechtigte Aufforderung, einem Paradigmenwechsel ins Auge zu schauen: Behutsamkeit im Zusammenhang mit Denkmalpflege umfasst nicht nur Instandhaltung und Reparatur. Behutsamkeit liegt auch der „Superposition“ zu Grunde, Lochers Prinzip, das die Suche nach Entwicklungsmöglichkeiten mit Weitblick und Umsicht vereint. „Man kann nicht nur wissen, was man nicht will, sondern man sollte wissen was man will“, regt Michael Locher den Denkmalschutz an und wünscht sich im gleichen Zug mehr mutige Planerinnen und Planer, welche Wege für schonende und praktikable Entwicklungsmöglichkeiten suchen und auch begehen – ein vielschichtiger Denkanstoss. Danke für das sehr interessante Referat. (kj)
Erfolgreiche Einigung in Ostermundigen
Oberdorfstrasse 56, Parzelle 1326, 3072 Ostermundigen
Im April 2011 hat der Berner Heimatschutz gegen das Baugesuch Oberdorfstrasse 54-58, Ostermundigen Einsprache erhoben. Kritikpunkte waren unter anderen der ungenügende Gebäudeabstand der geplanten Neubauten zum bestehenden Bauernhaus sowie deren Fassadengestaltung. Das Bauernhaus Oberdorfstrasse 56 (Baujahr 1827) und das nahe gelegene Bauernhaus Mitteldorfstrasse 14 (Baujahr 1856) bilden die letzten, schützenswerten Bauernhäuser im historischen Dorfkern von Ostermundigen.
Gemeinsam mit dem Architekturbüro konnte die Bauberatung des Berner Heimatschutzes das Projekt bereinigen und eine neue Planeingabe ausarbeiten. Ziel war, die Überbauung Oberdorfstrasse so zu gestalten und zu dimensionieren, dass die bestehenden Gebäude nicht als Fremdkörper, sondern als Bestandteil des verdichteten alten Dorfkerns wirken.
Im Dezember 2011 wurde die überarbeitete Planung bei der Bauverwaltung Ostermundigen eingereicht. Wir sind der Ansicht, dass die Bemühungen aller Beteiligten in diesem Arbeitsprozess zu einem wesentlich verbesserten Projekt gegenüber der ersten Eingabe geführt haben. Die vom BHS beanstandeten Einsprachepunkte konnten mehrheitlich angepasst werden.
Wir danken für die gute Zusammenarbeit.







