Der Fall in Kürze
Wichtige Zeugen aus der Pionierzeit des ÖV in BernIm Berner Kirchenfeldquartier verkehren auf der Thunstrasse drei Tramlinien. Diese Strecke wurde 1901 als erste im Berner Liniennetz elektrifiziert. Mehrere Fahrleistungsmasten und Aufhängevorrichtungen an den Fassaden stammen noch aus der Erstellungszeit.
Der Streckenteil der Thunstrasse ist stark beansprucht und befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Gleise müssen erneuert werden. Zudem bestehen Probleme bezüglich der Fahrleitung und ihrer Aufhängung. Bernmobil hat ein Sanierungsprojekt erarbeitet, welches die vollständige Ersetzung der Fahrleitungen und deren Aufhängung an 60 neuen, frei stehenden Masten vorsieht. Das Projekt ist ganz aus technischer Sicht entwickelt und berücksichtigt den architektonischen und ortsbildlichen Wert des Kirchenfeldquartiers nicht. Das Gebiet um die Thunstrasse herum ist in das Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit dem höchsten Erhaltungsziel «A» aufgenommen. Im Bauinventar der Stadt Bern ist es Teil der kantonalen Baugruppe «Kirchenfeld». Das Erneuerungsprojekt bedarf einer Bewilligung («Plangenehmigung») des Bundesamts für Verkehr (BAV). Bernmobil hat ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Im Verfahren haben wir eine Einsprache erhoben und auf den aussergewöhnlichen Wert des Strassenzuges der Thunstrasse und auf die noch vorhandenen, technikgeschichtlich seltenen Elemente der ursprünglichen Fahrleitungsaufhängung hingewiesen. Wir verlangen eine grössere Rücksichtnahme auf das Ortsbild und in jedem Fall eine Reduktion der im Erneuerungsprojekt vorgesehenen Zahl neuer Fahrleitungsmasten. |
Neuigkeiten zum Fall
3. März 2025
Heimatschutz hält Einsprache aufrechtAm 3. März 2025 fand zwischen einer Vertretung von Bernmobil und uns eine Einspracheverhandlung statt, in konstruktivem Ton. Dass dieses Teilstück des Tramliniennetzes saniert werden muss, ist unbestritten. Das Projekt nimmt jedoch auf die schutzwürdige Umgebung und auf die noch vorhandenen historischen Elemente deutlich ungenügend Rücksicht. Angesichts des hohen Schutzgrades der Thunstrasse besteht für Bernmobil eine rechtliche Verpflichtung, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Unsere Einsprache halten wir aufrecht. Bernmobil ist sich offenbar seiner Verpflichtungen an diesem Ort der Stadt Bern bewusst, kann aber noch keine adäquaten Lösungen vorschlagen. Vermutlich wird sich Bernmobil im Moment darauf beschränken, die Geleise zu sanieren bzw. zu ersetzen; es handelt sich dabei um eine reine Unterhaltsarbeit, für welche keine Bewilligung nötig ist. |